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Referenzen über dich einholen? Das musst du wissen!

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Auf einen Blick

Referenzauskünfte helfen einem möglichen Arbeitgeber, dein Profil abzurunden.

In der Schweiz dürfen Recruiter:innen Referenzen nur mit deiner Einwilligung einholen.

Das regelt das revidierte Datenschutzgesetz, das seit dem 1. September 2023 in Kraft ist.

Eine mündliche Auskunft muss der Wahrheit entsprechen und darf deinem Arbeitszeugnis nicht widersprechen.

Nach der Bewerbung oder dem Vorstellungsgespräch kommt oft die Frage nach Referenzen. Viele fühlen sich dabei unwohl. Wer weiss, wie eine Referenzauskunft abläuft, geht gelassener damit um.

Ein Arbeitgeber darf eine Referenzauskunft aber nicht ohne Weiteres einholen. Er braucht deine Zustimmung, bevor er deine früheren Vorgesetzten kontaktiert. Holt jemand ohne deine Einwilligung Auskünfte ein, verstösst das gegen das Datenschutzrecht.

So gehst du mit Referenzen um
Sag vorher Bescheid

Frag deine Referenzpersonen, bevor du sie angibst. So sind sie vorbereitet und dürfen überhaupt erst Auskunft geben. Ohne deine Einwilligung ist die Anfrage rechtlich nicht zulässig.

Wähle die richtigen Personen

Eltern oder Freund:innen helfen wenig. Nenne frühere Vorgesetzte, Teamkolleg:innen oder wer dein Arbeitszeugnis unterschrieben hat. Sie schätzen deine Arbeit fundiert ein.

Verweigere keine Referenzen

Wer Referenzen verweigert, wirkt schnell, als hätte er etwas zu verbergen. Bietest du sie offen an, stärkst du das Vertrauen. Das ist der oft unterschätzte Punkt.

Du darfst nachfragen

Du darfst erfragen, welche Auskünfte über dich eingeholt werden. Über den Inhalt der Referenz zu deiner Person darfst du Bescheid wissen.

Welche Fragen deine Referenzpersonen erwarten

Neben Fragen zur Position kommen oft allgemeine Fragen zu deiner Person. Sie helfen einem Arbeitgeber, deine Selbsteinschätzung mit einer Fremdeinschätzung abzugleichen. Typische Fragen sind:

  • Wie ist die Person allgemein in Erinnerung geblieben?
  • Was war der Grund für den Austritt?
  • Wo liegen ihre Stärken und Schwächen?
  • Wie war ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, im Team und gegenüber Kund:innen?
  • Hatte sie eine Führungsfunktion und wie hat sie diese wahrgenommen?

Eine Referenzauskunft muss der Wahrheit entsprechen. Sie soll den Eindruck aus deinem Arbeitszeugnis vertiefen und ihm nicht widersprechen. Diese Regel stützt sich auf das Arbeitsrecht: Art. 330a OR zum Arbeitszeugnis und Art. 328 OR zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Das Datenschutzrecht regelt separat, ob und wie deine Daten weitergegeben werden dürfen.

„Eine gute Referenz bestätigt, was dein Arbeitszeugnis bereits zeigt.“

Wer seine Referenzpersonen früh informiert und gut auswählt, geht entspannt in jedes Auswahlverfahren.

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Häufige Fragen

Was ist eine Referenzauskunft?

Eine Referenzauskunft ist die Rückmeldung einer dritten Person über deine Arbeit. Ein möglicher Arbeitgeber holt sie ein, um deine Selbsteinschätzung mit einer Fremdeinschätzung abzugleichen.

Dürfen Referenzen ohne meine Zustimmung eingeholt werden?

Nein. In der Schweiz braucht es deine Einwilligung. Das revidierte Datenschutzgesetz gilt seit dem 1. September 2023. Ohne deine Zustimmung ist die Anfrage nicht zulässig.

Wen soll ich als Referenz angeben?

Nenne Personen, die deine Arbeit aus der Praxis kennen. Frühere Vorgesetzte, Teamkolleg:innen oder wer dein Arbeitszeugnis unterschrieben hat, eignen sich gut. Eltern oder Freund:innen helfen wenig.

Kann ich Referenzen verweigern?

Du musst keine bestimmte Person angeben. Verweigerst du Referenzen ganz, wirkt das aber schnell, als hättest du etwas zu verbergen. Biete sie lieber offen an.

Was, wenn die Auskunft meinem Arbeitszeugnis widerspricht?

Eine mündliche Auskunft muss der Wahrheit entsprechen und darf deinem Arbeitszeugnis nicht widersprechen. Diese Regel stützt sich auf das Arbeitsrecht (Art. 330a und Art. 328 OR).

Darf ich erfahren, was über mich gesagt wurde?

Ja. Du darfst nachfragen, welche Auskünfte über dich eingeholt werden. Über den Inhalt der Referenz zu deiner Person darfst du Bescheid wissen.

Der Text dieses Artikels und das begleitende Bild wurden mit Unterstützung von KI erstellt.

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